OLG Köln: Erbin von Altbundeskanzler Kohl erhält keine Geldentschädigung
Im Rechtsstreit um das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" erhält seine Erbin keine Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen. Das Oberlandesgericht