Experten sehen Reformbedarf bei Regelungen zur Zurückweisung von Berufungen
ZPO § 522 Die in § 522 ZPO enthaltenen Regelungen zur nichtanfechtbaren Zurückweisung unbegründeter Berufungen durch Beschluss des Berufungsgerichts sind reformbedürftig. In dieser Einschätzung herrschte weitgehende Einigkeit unter