BRAK: Geplante Änderung des Kapitalanlage-Musterverfahrensgesetzes bringt mehr Klarheit
Die geplante Anpassung des Kapitalanlage-Musterverfahrensgesetzes hinsichtlich des Aufbaus und der verwendeten Formulierungen an die Gepflogenheiten des Zivilprozessrechts wird nach Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) viele früher bestehende Unklarheiten und Probleme ausräumen. Dennoch sieht sie in einigen Punkten noch Klärungs- beziehungsweise Verbesserungsbedarf, wie aus ihrer Stellungnahme zu dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums hervorgeht. Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs