EuGH: Opfer von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet können wegen sämtlicher Schäden in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat klagen
Mutmaßliche Opfer von Persönlichkeitsverletzungen durch Veröffentlichungen im Internet können auch in dem Mitgliedstaat auf Ersatz des gesamten im EU-Gebiet entstandenen Schadens klagen, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil