Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil, mit dem das Europäische Gericht erster Instanz die Aufnahme der niederländischen Stiftung Al-Aqsa in die Liste der Personen und Organisationen, deren Vermögenswerte im Rahmen der Terrorismusbekämpfung eingefroren werden, für nichtig erklärt hatte (BeckRS 2010, 91074), aufgehoben. Die Maßnahmen, die der Rat gegen Al-Aqsa ergriffen habe, seien