FG Düsseldorf: Bustransfer zu Betriebsveranstaltung kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
Die Kosten für den Bustransfer zu einer auswärtigen Betriebsveranstaltung liegen im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und stellen damit keinen Arbeitslohn dar. Solche Zuwendungen seien nämlich Teil der Aufwendungen