BGH lehnt Vollstreckbarerklärung gegen ZDF ergangenen polnischen Urteils ab
Ein ausländisches Gerichtsurteil kann nicht für im Inland vollstreckbar erklärt werden, wenn damit ein offensichtlicher Verstoß gegen das Grundrecht auf Meinungs- und Medienfreiheit verbunden wäre. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und die Vollstreckbarerklärung eines polnischen Urteils abgelehnt, mit