OLG Frankfurt am Main: Ausländische Airline muss nach Flug-Stornierung schon gezahlte Steuern und Gebühren nicht rückerstatten
Eine ausländische Fluggesellschaft kann in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, dass auf in Deutschland geschlossene Beförderungsverträge englisches Recht anwendbar ist, wonach es zulässig ist, Steuern und Gebühren nicht zurückzuerstatten,