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BGH verneint unbefristete Sozialbindung im dritten Förderweg gebauter Sozialwohnungen
Bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus im sogenannten dritten Förderweg individuell vereinbarte, zeitlich unbefristete städtische Belegungsrechte sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.02.2019 unwirksam. Dies gelte auch dann, wenn die Kommune dem privaten Investor zur Errichtung von Sozialwohnungen kostengünstiges Bauland überlassen hat. Die Unwirksamkeit