EuGH: Sampling mit Wiedererkennungseffekt stellt Eingriff in Rechte des Tonträgerherstellers dar
Das Sampling fremder Musikfragmente stellt einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers dar, wenn es ohne dessen Zustimmung erfolgt. Keine Rechtsverletzung liegt aber vor, wenn die Inhalte so weit verändert worden sind, dass eine Wiedererkennung ausgeschlossen ist. Dies hat der Gerichtshof