BFH verneint gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung bei Überlassung von Hotelzimmern an Reiseveranstalter
Entgelte, die ein Reiseveranstalter an Hoteliers für die Überlassung von Hotelzimmern bezahlt, unterliegen nicht der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung. Dies hat der Bundesfinanzhof mit einem jetzt