EuGH-Generalanwalt: Vom Abgasskandal betroffene Kfz-Käufer dürfen Hersteller am Ort des Kaufes verklagen
Ein Unternehmen kann von Käufern der von ihm manipulierten Fahrzeuge vor den Gerichten des Staates verklagt werden, in dem die Käufer die Fahrzeuge gekauft haben. Dies hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Manuel Campos Sánchez-Bordona im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal entschieden (Schlussanträge vom 02.04.2020, Az.: C-343/19). Die deutsche Volkswagen