Keine Sonn- und Feiertagsarbeit bei Getränke- sowie Eisherstellern
Sonn- und Feiertagsarbeit in Brauereien, Betrieben zur Herstellung von alkoholfreien Getränken, Schaumwein, Betrieben des Großhandels mit Erzeugnissen dieser Betriebe sowie in Fabriken zur Herstellung von Roh- und