Stuttgart: Keine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus Urteil zur Luftreinhaltung
Die Zwangsvollstreckung gegen das Land Baden-Württemberg wegen Nichtfortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart gemäß der Verpflichtung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26.07.2017, konkretisiert durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018,