Rechtsbereinigungsgesetze erlauben kein Wiederaufgreifen bestandskräftiger Verwaltungsverfahren
Die Aufhebung des § 100a Abs. 1 BVFG im Jahr 2015 hat keine Rückwirkung auf bereits bestandskräftig abgeschlossene Bescheinigungsverfahren nach § 15 Abs. 1 BVFG. Dies hat