Der Regierungsentwurf zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens ist bei einer öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 30.09.2020 äußerst kritisch beurteilt worden. Die Sachverständigen begrüßten zwar die geplante Verkürzung