Zuckerkartellanten müssen keinen Schadenersatz an Großabnehmer zahlen
Die am Zuckerkartell beteiligten Firmen müssen Großabnehmern von Verarbeitungszucker keinen Schadenersatz leisten. Das Landgericht Köln hat vier Klagen von Molkereien, Gebäck- und Feinkostherstellern