Beihilfe für neuen Internetanbieter in Gebieten mit bislang ungenügendem Ausbau
Ein bereits am Markt tätiger Internetanbieter kann nichts dagegen tun, dass ein anderer Anbieter durch eine bei der EU-Kommission notifizierte Beihilfe unterstützt wird, wenn es um Gebiete geht, in denen keine zuverlässige