Maklerkosten für Eigentumserwerb muss nicht der Ex-Vermieter zahlen
Einem Mieter, der wegen einer Pflichtverletzung des Vermieters aus der Wohnung auszieht und keine neue Wohnung anmietet, sondern Wohnungs- oder Hauseigentum erwirbt, steht kein Anspruch auf Ersatz der Maklerkosten zu. Es handele sich um keinen ersatzfähigen Schaden, da die im Zuge des Eigentumserwerbs