Kommunaler Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz muss neu geregelt werden
Der kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz ist mit der Landesverfassung unvereinbar. Dies hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am 16.12.2020 entschieden. Der Landesgesetzgeber muss nun bis spätestens zum 01.01.2023 eine verfassungskonforme Neuregelung schaffen. Erforderlich sei, dass er den aufgabenbezogenen Finanzbedarf der Kommunen zur Grundlage des Finanzausgleichssystems macht. Die Gemeinden und Gemeindeverbände