Mietminderung wegen Abriss eines Weltkriegsbunkers
Der Abriss eines Weltkriegsbunkers auf dem Nachbargrundstück kann eine Minderung der Miete um 50% rechtfertigen. Dies hat das Amtsgericht Hannover am 26.11.2020 entschieden. Die damit verbundenen Lärm- und Schmutzimmissionen seien auch in Innenstadtlagen nicht mehr