Keine Weitergabe von Ermittlungsakten an Ältestenrat
Der Präsident des schleswig-holsteinischen Landtags darf den Mitgliedern des Ältestenrates vorerst keine Einsicht in Ermittlungsakten der Kieler Staatsanwaltschaft gewähren, die ihm zwecks Durchführung eines Disziplinarverfahrens