EuGH rügt polnische Regelung des Parallelimports von Arzneimitteln
Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der eine Genehmigung für den Parallelimport eines Arzneimittels ein Jahr nach Erlöschen der Bezugszulassung von Rechts wegen erlischt, ohne dass geprüft