Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Trauer- und Hochzeitsrednerin
Trauer- und Hochzeitsredner/innen üben grundsätzlich keine ermäßigt zu besteuernde künstlerische Tätigkeit aus. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden und die Klage einer Frau abgewiesen. Sie seien keine "ausübenden