Vorvertragliche Mitteilungspflicht gegenüber Verbrauchern bei fondsgebundener Gruppenlebensversicherung
Einem Verbraucher müssen vor seinem Beitritt zu einer fondsgebundenen ("unit-linked") Gruppenlebensversicherung die nach der Lebensversicherungsrichtlinie notwenigen Angaben sowie weitere Einzelheiten wie die Natur der Vermögenswerte und die strukturellen Risiken mitgeteilt werden, so der Europäische Gerichtshof. Eine Verletzung