DAV begrüßt geplante Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wertet die geplante Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften in einer Stellungnahme als "bedeutenden Schritt zur Modernisierung und Anpassung des Aktienrechts an die seit der Schaffung des AktG 1965 eingetretenen grundlegenden Veränderungen in der Zusammensetzung