EuGH zum Marktmissbrauch im liberalisierten Strommarkt
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 12.05.2022 die Kriterien präzisiert, nach denen das Verhalten eines etablierten Anbieters im Umfeld der Liberalisierung des Strommarkts wegen wettbewerbswidriger Wirkungen als Missbrauch einer beherrschenden