Influencerin muss Instagram-Post mit Tap-Tag als Werbung kenntlich machen
Eine Influencerin muss einen Beitrag auf Instagram, der kostenlos überlassene E-Books anpreist und jeweils mit sogenannten Tap-Tags zu den Unternehmen der Bücher verlinkt, auch dann als Werbung kennzeichnen, wenn er ohne finanzielle Gegenleistung erfolgt