Badekugel-Vertrieb bei Verwechslungsgefahr mit Lebensmitteln einschränkbar
Die Mitgliedstaaten können den Vertrieb von kosmetischen Mitteln, die wegen ihres Erscheinungsbildes mit Lebensmitteln verwechselt werden und Gefahren für die Gesundheit nach sich ziehen können, unter bestimmten Voraussetzungen einschränken. Das Interesse am Schutz