„Soli”-Festsetzung ab Veranlagungszeitraum 2020 weiterhin verfassungsgemäß
Die Festsetzung eines Solidaritätszuschlags ist ab dem Veranlagungszeitraum 2020 trotz anhängiger Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht weiterhin verfassungsgemäß. Dies jedenfalls meint das Finanzgericht Baden-Württemberg. Gegen das Urteil wurde bereits Revision zum Bundesfinanzhof