Strafklageverbrauch für Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft?
Eine Frau, deren Strafverfolgung wegen Taten, die die Staatsanwaltschaft umfassend ermittelt und dann nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt hat, darf zur strafrechtlichen Ahndung derselben Taten nicht nach Tschechien ausgeliefert