Kontrolle von Sea-Watch-Schiffen nur mit hinreichendem Grund
Schiffe humanitärer Organisation, die eine systematische Tätigkeit der Suche und Rettung von Personen auf See ausüben, dürfen vom Hafenstaat einer Kontrolle unterzogen werden. Zu diesem Zweck müssen jedoch belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr für die Gesundheit,