Unzumutbarkeit der Miete: Berücksichtigung von Corona-Finanzhilfen und Kurzarbeit
Bei der Prüfung, ob dem Mieter eines Ladenlokals wegen erheblicher Umsatzeinbußen infolge der behördlichen Pandemie-Beschränkungen die Zahlung der Miete in voller Höhe unzumutbar