Deutsche Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht
Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mit europäischem Recht vereinbar. Eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten stehe dem Unionsrecht entgegen. Eine Ausnahme gelte bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit. Auch eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen sei zulässig. Der EuGH bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung. Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung