Ernst & Young muss Wirecard-Insolvenzverwalter Akteneinsicht gewähren
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young muss dem Wirecard-Insolvenzverwalter im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung von Wirecard Auskunft erteilen und Einsicht in Handakten gewähren. Dies hat das Landgericht Stuttgart