Keine Opferentschädigung bei selbst provozierter aggressiver Reaktion
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat einer Frau eine Opferentschädigung für behauptete psychische Gewalt in der Ehe versagt. Ein rechtswidriger tätlicher Angriff erfordere eine physische Einwirkung auf das Opfer, psychische Gewalt genüge