„Bad Bank” haftet nicht für Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am Mittwoch die Klage der WestLB-Nachfolgegesellschaft gegen die Erste Abwicklungsgesellschaft (sogenannte Bad-Bank) auf Freistellung von Steuerverbindlichkeiten aus Cum-Ex-Geschäften abgewiesen. Die Parteien streiten darüber,