Keine Kompensation unzureichender Richter-Planstellen durch Abordnungen
Wirkt an einer gerichtlichen Entscheidung ein abgeordneter Richter mit, dessen Abordnung ihren Grund in einer unzureichenden Ausstattung des Gerichts mit planmäßigen Richtern hat, verletzt die Mitwirkung das Recht auf den gesetzlichen Richter. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bekräftigt, die Beschwerde