Kita-Baukosten: Beteiligung des Jugendamtsträgers zu 40% angemessen
Als "angemessene" Kostenbeteiligung des Jugendamtsträgers an den Baukosten einer Kindertagesstätte ist nach dem Kindertagesstättengesetz in der bis zum 30.06.2021 geltenden Fassung (KiTaG a.F.) in der Regel ein Anteil von 40% festzusetzen.