BVerfG: In Hamburg geltender Ausschluss der Speisegaststätten von Einrichtung abgetrennter Raucherräume verfassungswidrig
GG Art. 3 I; GG Art. 12 I; HmbPSchG § 2 IV S.1 Der nach dem Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz geltende Ausschluss von Speisewirtschaften von dem Recht, in abgeschlossenen Nebenräumen das Rauchen zu gestatten, ist verfassungswidrig. Laut Bundesverfassungsgericht