BVerwG: Eigentümer von Geldspielgeräten kann für Vergnügungsteuer haften
Eine Gemeinde kann neben dem Aufsteller von Geldspielgeräten unter bestimmten Umständen auch den Eigentümer der Geräte für Vergnügungsteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen. Dies geht aus einem Urteil