BVerfG: OLG Zweibrücken muss im Frankenthaler Babymordprozess erneut über Verbleib des Angeklagten in U-Haft entscheiden
Das Oberlandesgericht Zweibrücken muss im Frankenthaler Babymordprozess erneut über die Fortdauer der Untersuchungshaft des Angeklagten entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde des Angeklagten stattgegeben und den Haftfortdauerbeschluss aufgehoben, da dieser ihn in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletze. Der OLG-Beschluss erfülle nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründungstiefe