BVerwG: NPD-Funktionsträger in der Regel waffenrechtlich unzuverlässig
Wer in aktiver Weise, insbesondere durch Wahrnehmung von Parteiämtern oder Mandaten in Parlamenten und Kommunalvertretungen Bestrebungen einer Partei unterstützt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, besitzt in der Regel nicht die für eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderliche Zuverlässigkeit. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 19.06.2019