Rechtswahlklausel von Ryanair zugunsten irischen Rechts unwirksam
In den letzten Jahren war die Rechtswahlklausel von Ryanair zugunsten irischen Rechts in ihren AGB immer wieder Streitthema in Klagen rund um die Erstattung von Teilbeträgen für nicht angetretene Flüge. In den vergangenen Monaten sind einige Entscheidungen deutscher Landgerichte ergangen, die diese Klausel für rechtswidrig erklärt haben, weil sie suggeriere, dass irisches Recht der Anwendung der Fluggastrechteverordnung