Corona-Ausgangsbeschränkung wegen fehlender Ermessensausübung rechtswidrig
Wegen fehlender Ermessensausübung war eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, die der Eifelkreis Bitburg-Prüm Anfang 2021 in einer Allgemeinverfügung wegen der Corona-Pandemie angeordnet hatte, rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht