Befähigungsnachweis für Lehrkräfte für Katholische Religion kein sachlicher Befristungsgrund
Bei befristet beschäftigten Lehrkräften im Fach Katholische Religion stellt das Erfordernis eines von einer kirchlichen Stelle ausgestellten Befähigungsnachweises keinen "sachlichen Grund" nach § 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung über befristete