Zulassungspflicht cannabinoidhaltiger Lebensmittel erneut bestätigt
Neuartige Lebensmittel mit cannabinoidhaltigen Extrakten dürfen ohne vorherige Zulassung nicht in Verkehr gebracht werden. Dies stellt das Verwaltungsgericht Trier erneut klar. Entscheidend für die Beurteilung