Wohnungseigentümer müssen sich Versicherungs-Selbstbehalt teilen
Eine Regelung bei der Gebäudeversicherung, nach der Wohnungseigentümer verpflichtet sind, einen Schaden in Form eines Selbstbehalts gemeinschaftlich zu bezahlen, der nur eine einzige fremde Wohnung betrifft, ist laut Bundesgerichtshof rechtmäßig. Eine höhere Selbstbeteiligung