AfA-Berechtigung für entgeltlichen Anteil an vermögensverwaltender GbR
Hat der Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft seinen Anteil entgeltlich erworben, kann er Absetzung für Abnutzung (AfA) auf die anteilig miterworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens