Niedrigere Leistungen für alleinstehende Asylbewerber in Sammelunterkünften verfassungswidrig
Die pauschale Leistungskürzung um 10% für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in Sammelunterkünften nach § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG verstößt gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dies hat das Bundesverfassungsgericht